Schauprozess

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Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Voraus feststeht. Der Prozess wird somit nur zur Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, zu denen propagandistische Zwecke oder die öffentliche Herabwürdigung und Demütigung eines Angeklagten gehören können. Schauprozesse werden unter anderem als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt und sind ein Merkmal undemokratischer Regierungsformen. Ein verwandtes Phänomen ist der Geheimprozess.

Definition[Bearbeiten]

Schauprozesse werden besonders häufig in diktatorischen Systemen verwendet, um missliebige Personen auszuschalten. Sie finden dann oft unter Missachtung aller rechtsstaatlichen Prinzipien statt und dienen der Eliminierung, Entwürdigung und Zurschaustellung der Beklagten in der Öffentlichkeit. Daher werden sie oft als große Medienspektakel inszeniert und dienen der Abschreckung und Disziplinierung Andersdenkender.

Im Wesen dieser Prozesse liegt die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher Vergehen zu staats- oder gesellschaftszersetzenden Verbrechen. So wird z. B. Kritik an der gegenwärtigen Regierung zu Hochverrat, Spionage oder ähnlichem hochstilisiert. Die andere Variante ist die Erfindung irgendwelcher Delikte, die die Angeklagten begangen haben sollen.

Die Angeklagten haben praktisch keine Möglichkeit der Verteidigung und die Geständnisse werden meist im Prozessvorfeld erpresst oder unter Folter abgegeben. Die Urteile stehen in den meisten Fällen schon vorher fest. Die Anklage wird in polemischer Form vorgetragen und das Urteil ist unverhältnismäßig hart.

Quellen[Bearbeiten]

  • „The Russian show trials, prior to which, for the sake of the record, the accused are broken by torture, are very similar to the first trials (the Rote Marine Prozess) staged under the Nazis …“ - American Jewish Committee, Commentary, Band 54, 1972