Abgabenordnung

Aus Twilight-Line Medien
Version vom 23. April 2024, 08:00 Uhr von Martina (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Abgabenordnung''' ('''AO''') ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als sogenanntes allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhobe…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als sogenanntes allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind. Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht.

Während die einzelnen Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) die Entstehung und Berechnung der Steuer regeln, enthält die AO grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist.

Quellen[Bearbeiten]

  • Wolfgang Jakob: Abgabenordnung. Steuerverwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren. 3. Auflage. München 2001, ISBN 3-406-40954-7.