Befehls- und Kommandogewalt: Versionsgeschichte

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22. April 2024

  • AktuellVorherige 17:2617:26, 22. Apr. 2024Martina Diskussion Beiträge 1.603 Bytes +1.603 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Befehls- und Kommandogewalt''' ist ein Begriff aus der deutschen Wehrverfassung. == Gegenwart == In Friedenszeiten hat nach {{Art.|65a|gg|juris}} Abs. 1 GG der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Die interne Bezeichnung lautet auch ''Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt'' (IBuK). Nach § 14 Abs. 3…“