Dienstgradgruppe

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Eine Dienstgradgruppe fasst mehrere Dienstgrade und meist auch deren Träger zusammen.

Begriffsbestimmung[Bearbeiten]

Eine Dienstgradgruppe fasst mehrere Dienstgrade (Grade, Ränge, Amtsbezeichnungen usw.) zusammen. Alternativ werden diese Gruppen auch als Rangklasse, Ranggruppe oder ähnlich bezeichnet. Der Name der Dienstgradgruppe ist üblicherweise ebenfalls die Sammelbezeichnung für die Träger der Dienstgrade dieser Dienstgradgruppe. Üblich ist das Konzept vor allem in hierarchisch organisierten Organisationen mit einem ausdifferenzierten Dienst- und Beamtenrecht, wie den meisten Streitkräften, bei der Feuerwehr, im Zivilschutz, in der Polizei usw. Sinn und Zweck der Einteilung in die Dienstgradgruppe ist die vereinfachte Behandlung mehrerer Dienstgrade. In einer Dienstgradgruppe werden vor allem Dienstgrade einer ähnlichen Hierarchieebene oder mit einer gewissen Ähnlichkeit hinsichtlich der von Trägern der Dienstgrade dieser Dienstgradgruppe ausgeübten Tätigkeit zusammengefasst. Rechtliche Regelungen zielen häufig auf eine Dienstgradgruppe insgesamt und differenzieren nicht weiter nach Dienstgraden.

Abgegrenzt werden müssen die Dienstgradgruppen von den Laufbahnen, Laufbahngruppen oder Bezeichnungen für einzelne Abschnitte von Laufbahnen. Diese gliedern zwar ebenso wie die Dienstgradgruppen die Dienstgrade und ihre Träger, jedoch umfassen sie meist Dienstgrade mehrerer Dienstgradgruppen und/oder nur jeweils einen Teil der Dienstgrade oder Personen einer Dienstgradgruppe. Häufig wird ein Dienstgrad auch von den Angehörigen verschiedener Laufbahnen durchlaufen.

Quellen[Bearbeiten]