Eidgenössische Abschiede

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Eidgenössische Abschiede waren Abschiede (französisch recès, départ), die den Gesandten der Tagsatzung der Alten Eidgenossenschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis zur Gründung des Bundesstaates 1848 am Ende der Tagsatzung oder Konferenz ausgehändigt wurden, woher der Begriff stammt. Die Abschiede der alten Eidgenossenschaft hatten keine Gesetzeskraft oder Zwangsgewalt. Sie dienten den Abgeordneten dazu, ihren Regierungen den Inhalt der Beratungen zu übermitteln. Ähnliche Memoranden bestanden bei den Drei Bünden, den Walliser Zehnden und beim Reichstag.

Geschichte[Bearbeiten]

Die eidgenössischen Abschiede sind ebenso alt wie die Tagsatzungen selbst und gehen auf das erste Viertel des 14. Jahrhunderts zurück. Ihre ursprünglich sehr einfache Ausgestaltung wurde im Laufe der Zeit vervollkommnet. Die Abschiede wurden grundsätzlich nicht gedruckt und waren geheim. Gesandte erhielten zum Teil nur Abschriften der Geschäfte, die ihren Stand interessierten. In der Alten Eidgenossenschaft hatte die Tagsatzung keine ständige Kanzlei, sondern bediente sich zur Abfassung und Verteilung der Abschiede der Kanzleien der verschiedenen Tagsatzungsorte. Diese Kanzleien erstellten Listen der Abgeordneten und chronologische Register, archivierten Beilagen wie Verträge, politische Briefwechsel sowie Jahresrechnungen, namentlich der gemeinen Herrschaften. Im Gegensatz zu Reichstagsabschieden wurden die eidgenössischen weder gesiegelt noch unterschrieben.

Quellen[Bearbeiten]

  • Alfred Häberle: Die Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede. Entwurf zu einer Geschichte des Unternehmens unter besonderer Berücksichtigung der Bearbeiter aus Luzern und der Innerschweiz. In: Der Geschichtsfreund. Band 113, 1960, S. 5–80.