Fundament

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Ein Fundament (von lat. fundus „Bodengrund“; in der Schweiz auch Fundation) ist im Bauwesen Teil der allgemeinen Gründung. Es besteht aus Elementen wie Platten, Pfählen (Pfahlfundament, siehe Pfahlgründung), Trägern, Steinen und Ähnlichem. Heutzutage besteht das Fundament hauptsächlich aus Stahlbeton.

Das Fundament befestigt eine leichtere oder empfindlichere Struktur an einem massiven Träger. Fundamente sind meist schwerer, steifer und schwingungsfester als die daran oder darauf zu befestigenden Bauelemente. Sie sollen eine unbeabsichtigte Bewegung oder Verformung der daran angeschlossenen Struktur verhindern und müssen Sicherheit gegenüber Grundbruch bieten, wofür sie bemessen werden. Fundamente gelten als Schnittstelle zwischen verschiedenen Funktions- und Strukturbereichen. Sie erfüllen oftmals sowohl die Funktionskriterien der tragenden als auch der befestigten Struktur. Sonderformen dienen der Entkopplung oder Trennung von Strukturen (z. B. elastische Fundamente oder aktive Auflager). Fundamente können auch Teile einer größeren Struktur sein, die wiederum fundamentiert wird.

Quellen[Bearbeiten]

  • Eduard Schmitt: Fundamente. In: Handbuch der Architektur, Teil III, Bd. 1: Constructions-Blemente in Stein, Holz, Eisen; Fundamente. Darmstadt 1886, S. 229–338. (Digitalisat auf archive.org, abgerufen am 21. Januar 2024)