Gründung (Bauwesen)

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Die Gründung ist die konstruktive und statische Ausbildung des Übergangs zwischen Bauwerk und Boden. Die wichtigste Aufgabe der Gründung ist es, Lasten aus dem Bauwerk aufzunehmen und an den Untergrund weiterzugeben, ohne dass die daraus resultierende Kompression des Bodens zu Nachteilen für das Bauwerk oder die Umgebung führt. Bei sehr hohen und schlanken Bauten können zusätzlich noch horizontale Kräfte aus Winddruck auftreten.

Die Gründungsfläche entspricht dem Umriss der Bodenplatte bzw. den Außenkanten der Streifenfundamente, gelegentlich wird auch von Gründungsebene gesprochen.

Um die Standsicherheit eines Bauwerks langfristig zu gewährleisten, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • die Aufnahme von Schnee- und Eigenlast sowie von horizontalen Kräften aus Wind-, Wasser- oder Erddruck und Erschütterungen
  • die zulässige Bodenpressung, um auftretende Setzungen auf ein unschädliches Maß zu begrenzen
  • die Lastverteilung, um unterschiedliche Setzung verschiedener Gebäudeteile auf gegebenenfalls inhomogenem Untergrund zu vermeiden
  • die Vermeidung der mit einem Frost-Tau-Wechsel verbundenen Hebungen und Senkungen oder der Umgang damit
  • gegebenenfalls die Sicherung von unter der Erdoberfläche gelegenen Hohlräumen (Kellern) gegen Auftrieb durch Grund-, Sicker- oder Flutwasser
  • die Dauerhaftigkeit der verwendeten Baustoffe unter wechselfeuchten Bedingungen

Sofern sich die Gründungsfläche unter der Erdoberfläche befindet, wird eine Baugrube ausgehoben. Ab einer bestimmten Tiefe muss neben der Gründungsfläche Platz für den Arbeitsraum vorgesehen werden. Eine nicht verbaute Baugrube schließt ringsum mit einer Böschung ab, während eine verbaute Baugrube durch eine Spundwand, durch Spritzbeton oder ähnliche Maßnahmen gegen Erdbruch gesichert wird. Der Arbeitsraum wird nach Fertigstellung der Fundamentierung und des Kellers wieder verfüllt.

Die Gründungstiefe ist so zu wählen, dass keine Eigenbewegungen des Baugrunds durch Frosteinwirkungen oder Austrocknung (Schrumpfrisse) der oberen Bodenschichten zu erwarten ist. Die zu berücksichtigende Frosttiefe variiert mit dem örtlichen Klima und wird in Deutschland oft mit 80 cm angenommen.

Das Fundament kann als durchgehende Bodenplatte, Streifenfundament oder als Punktfundament ausgeführt werden. Bei weichem Untergrund kann eine Tiefgründung durch eingerammte oder aus Stahlbeton hergestellte Pfähle erforderlich werden. Die Lastverteilung kann alternativ auch durch Steinpackungen, hölzerne Schwellen, Träger oder notfalls durch einen Bodenaustausch verbessert werden.

Der Begriff Sockel umfasst im Sprachgebrauch sowohl die in der Erde liegenden Teile der Gründung als auch die technisch – oder nur optisch – zur Basis des Bauwerks gehörenden oberirdischen Teile. Im Brückenbau spricht man von Unterbau. Ursprünglich wurde der Begriff Fundament von Philipp von Zesen durch den Ausdruck „Grundstein“ eingedeutscht.