Große Kreisstadt: Versionsgeschichte

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23. Februar 2024

20. August 2023

7. August 2023

  • AktuellVorherige 04:4104:41, 7. Aug. 2023Martina Diskussion Beiträge 1.491 Bytes +1.491 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Große Kreisstadt''' ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. Sie ist in einigen Bundesländern ein besonderer rechtlicher Status einer in der Regel größeren kreisangehörigen Gemeinde, die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat. Dieser Sonderstatus fußt auf hoheitlicher Verleihung. Einerseits können…“