Hüter der Verfassung

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Hüter der Verfassung ist ein Begriff aus der deutschen Verfassungsgeschichte. In der Weimarer Republik wurde er wiederholt für den Reichspräsidenten verwendet. Rückblickend kann man auch in den Monarchen in den deutschen Einzelstaaten einen Verfassungshüter sehen. Gefördert wird der Gedanke durch den Umstand, dass eventuell der Amtseid eines Staatsoberhaupts den Schutz bzw. die Achtung der Verfassung erwähnt.

Alternativ wird ein Verfassungsgericht als Hüter der Verfassung gesehen. Lehnte Carl Schmitt diese Auffassung noch ab, so hat sie sich in der Bundesrepublik Deutschland klar durchgesetzt. Allerdings gibt es auch Stimmen, die das Bundesverfassungsgericht kritisieren, weil es sich zu sehr in die Gesetzgebung einmische. Darüber hinaus wird der Ausdruck manchmal für andere, beispielsweise europäische Gerichte oder für administrative Institutionen des Verfassungsschutzes verwendet.

Quellen[Bearbeiten]

  • Carl Schmitt: Der Hüter der Verfassung. 5. Auflage, Neuausgabe. Anhang: Hugo Preuß. Sein Staatsbegriff und seine Stellung in der deutschen Staatslehre. Duncker & Humblot, Berlin o. J. (2016), ISBN 978-3-428-14921-6.