Handelsschiff: Versionsgeschichte

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    30. September 2023

    • AktuellVorherige 12:1712:17, 30. Sep. 2023Martina Diskussion Beiträge 971 Bytes +971 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Handelsschiff''' oder veraltet '''Kauffahrteischiff/Kauffahrer''' bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 des deutschen Grundgesetzes bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter einem Handelsschiff ein dem Transport…“