Legitimität: Versionsgeschichte

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    18. Juli 2023

    • AktuellVorherige 08:5108:51, 18. Jul. 2023Martina Diskussion Beiträge 410 Bytes +410 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Legitimität''' (''legitimus'') bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist ''legitim''. Die Gegenbegriffe sind '''Illegitimität''' und ''illegitim''. Die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln oder abzusprechen wird auch als '''''Delegitimierung''''' bezeichnet. Kategorie:Rechtsstaat