Pressefreiheit

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Die Pressefreiheit ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit. Vor allem dürfen die Medien nicht staatlich zensiert werden.

Gewährleistet wird die Pressefreiheit durch Artikel 5 des Grundgesetzes, gemeinsam mit Meinungsfreiheit, Rundfunkfreiheit und Informationsfreiheit. Rechtsfragen regelt das Medienrecht, vor allem das Presserecht.