Verteidigungsfall (Deutschland): Versionsgeschichte

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    22. April 2024

    • AktuellVorherige 17:0617:06, 22. Apr. 2024Martina Diskussion Beiträge 1.424 Bytes +1.424 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Verteidigungsfall''' (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist. Der Verteidigungsfall ist im Abschnitt Xa (Art. 115a-115l Art. 115a bis 115l) des Grun…“