Veto: Versionsgeschichte

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3. Dezember 2023

17. November 2023

23. Oktober 2023

29. August 2023

  • AktuellVorherige 16:1016:10, 29. Aug. 2023Martina Diskussion Beiträge 1.324 Bytes +1.324 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Veto''' (lat. ''veto'' „ich verbiete“) ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung war der Ausdruck bei den Römern aber noch nicht gebräuchlich; der lateinische Begriff dafür war ''intercessio'' („Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ''[[ius intercedendi]…“