Zuständigkeit

Aus Twilight-Line Medien
Version vom 13. August 2023, 20:13 Uhr von Martina (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Zuständigkeit''' oder '''Kompetenz''' legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist ('''Jurisdiktion'''). Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit Handlungsformen der Verwaltung|öffentlich-rechtlichen Verwaltungshan…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist (Jurisdiktion). Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns und für die Tätigkeit der Gerichte. Sie wird grundlegend durch die Verfassung bestimmt.