Österreichische Staatsbürgerschaft

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Die österreichische Staatsbürgerschaft weist eine natürliche Person als Staatsbürger der Republik Österreich und gleichzeitig als Bürger der Europäischen Union aus. Gesetzliche Grundlage ist das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1985 mit den Änderungen, die sich ab 1995 durch die Mitgliedschaft Österreichs in der EU ergeben haben.

Die Gemeinden (Gemeindeverbände) führen gem. §§ 49 ff. StBG ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürger (Staatsbürgerschaftsevidenz). Bis 30. Juni 1966 war der Geburtsort die so genannte Evidenzgemeinde des Kindes. Seit 1. Juli 1966 ist die Evidenzgemeinde bei Geburten im Inland der Wohnsitz der Mutter, bei Wohnsitz der Mutter im Ausland der Geburtsort des Kindes; andernfalls die Gemeinde Wien.

Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft[Bearbeiten]

Die Staatsbürgerschaft wird gem. § 6 StBG erworben durch

  • Abstammung (Legitimation) (§§ 7, 7a und 8 StBG);
  • Verleihung (Erstreckung der Verleihung) (§§ 10 bis 24 StBG);
  • Anzeige (§§ 57, 58c und 59 StGB).

Quellen[Bearbeiten]

  • Helgo Eberwein/Eva Pfleger: Fremdenrecht für Studium und Praxis. LexisNexis, Wien 2011, ISBN 978-3-700-75010-9.