Amt (Kommunalrecht)

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Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.

Es existieren 84 Ämter in Schleswig-Holstein, 76 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern sowie 50 Ämter in Brandenburg. Bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreformen 1970 in Rheinland-Pfalz, 1974 im Saarland und 1975 in Nordrhein-Westfalen gab es auch dort Ämter.