Bahnanlage
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Bahnanlagen bilden in ihrer Gesamtheit die Eisenbahninfrastruktur.
In Deutschland[Bearbeiten]
Definition[Bearbeiten]
Bahnanlagen werden in Deutschland nach § 2 Absatz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unter dem Begriff Betriebsanlagen einer Eisenbahn (Eisenbahnbetriebsanlagen) gefasst.
In § 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind sie für Eisenbahnen des Bundes näher definiert als: „alle Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die … zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. … Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen. Fahrzeuge gehören nicht zu den Bahnanlagen.“