Bankgeschäft

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Bankgeschäfte sind im Bankwesen Deutschlands die in § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören. Alle Bankgeschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben wollen, benötigen nach § 32 KWG eine Erlaubnis der Bankenaufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin).

Die Bankgeschäfte sind Teil der Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 2 KWG, zu denen u. a. die Anlageberatung und Anlagevermittlung gehören.