Bekenntnis

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Bekenntnis nennt man die individuelle oder repräsentative offene Äußerung oder das Öffentlichmachen eines den Akteur oder eine Gruppe betreffenden Sachverhaltes, insbesondere als Beteuerung, Emphase, Erklärung, Gelöbnis oder Versprechen.

Recht und Kriminalistik[Bearbeiten]

Im rechtlichen Bereich spricht man dabei eher von Geständnis, im kriminalistischen Bereich allerdings wird ein schriftliches Geständnis vor einer Festnahme als Bekennerschreiben bezeichnet.

Insbesondere im Einbürgerungsrecht wird als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt (vgl. § 10 Abs. 1 StAG). Nach der Rechtsprechung muss dieses Bekenntnis der Wahrheit entsprechen und kann daher nicht unter einem inneren Vorbehalt abgegeben werden.