Brandschutz

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Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Geschichte[Bearbeiten]

Die frühe bzw. Vorgeschichte des Brandschutzes lässt sich bis ins zweite Jahrtausend vor Christus zurückverfolgen. Um 1.200 v. Chr. sind jährliche Feuerberichte aus Ägypten in Hieroglyphen überliefert. Erste Maßnahmen zum Brandschutz sind auch aus dem antiken Rom überliefert.

Im deutschsprachigen Raum stammen erste Brandschutzregeln aus dem zwischen 1220 und 1230 von Eike von Repgow verfassten Sachsenspiegel. Beispiele für erste umfassendere Anordnungen in Deutschland stammen aus dem späten 17. Jahrhundert, wie die Feuer-Ordnung des Rathes zu Dreszden von 1662, und dem 18. Jahrhundert. In Textform sind hier beispielsweise Erlässe im Kurfürstentum Trier vom 09.05.1721 und in der Kurpfalz aus dem Jahr 1772, die der Verhütung eines Brandes im Zusammenhang mit häuslichen Feuerstätten dienten, überliefert. Nach gleichzeitigen Bauvorschriften durften keine Holzschornsteine mehr errichtet, keine hölzernen Schläuche mehr eingebaut werden, die den Rauch der Feuerstätte zum Kamin zu leiten hatten, wie es auch untersagt wurde, Ofenrohre zum Fenster hinauszuführen.

Quellen[Bearbeiten]