Brandstiftung

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Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Ein rückfälliger Brandstifter wird umgangssprachlich auch als Feuerteufel bezeichnet. Brandstiftung ist von Brandschatzung zu unterscheiden.

Motive und Ursachenzusammenhänge für Brandstiftung[Bearbeiten]

Der Großteil der aufgeklärten Brandstiftungen dient dem Versicherungsbetrug oder der Vertuschung anderer Straftaten (etwa Einbruch, Unterschlagung (Deutschland)). Auch Erpressung und Drohung sind mögliche Motive. Rund 50 % der Brandstiftungen und das Herbeiführen einer Brandgefahr (in Deutschland) bleiben unaufgeklärt.