Bundesgericht (Deutschland)

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Bundesgerichte sind gemäß Art. 92 Grundgesetz (GG) Gerichte in Trägerschaft des Bundes, durch die er Teile der judikativen Staatsgewalt wahrnimmt, die aufgrund der grundsätzlichen Kompetenzzuweisung an die Länder sonst nur von diesen (durch Landesgerichte) ausgeübt wird. Daher darf der Bund nur solche Gerichte errichten, die im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen sind.