Bundesversammlung (Schweiz)

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Die Bundesversammlung (frz. Assemblée fédérale, it. Assemblea federale, rätr. Assamblea federala) ist das Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es besteht aus zwei gleichgestellten Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat und dem 46-köpfigen Ständerat, die häufig unter dem Begriff eidgenössische Räte zusammengefasst werden. Die Bundesversammlung ist die «oberste Gewalt im Bund», allerdings «unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen» (Art. 148 Abs. 1 Bundesverfassung [BV]), das heisst unter Vorbehalt der Volksrechte der Volksinitiative sowie des fakultativen und obligatorischen Referendums. Die Bundesversammlung ist in erster Linie zuständig für die Gesetzgebung, ist aber auch Wahlorgan für die anderen obersten Bundesbehörden (Bundesrat und Bundesgericht), übt die Oberaufsicht über diese aus, ist zuständig für die Beschlussfassung über die Ausgaben des Bundes, wirkt in der Aussenpolitik mit und verfügt über weitere Kompetenzen ausserhalb der Gesetzgebung. Die Kammern verhandeln in der Regel getrennt (Art. 156 Abs.1 BV). Wenn sie zusammen tagen, spricht man von der Vereinigten Bundesversammlung. Diese versammelt sich im Saal des Nationalrates unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten (Art. 157 BV).