Burgergemeinde

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In den Schweizer Kantonen Wallis und Bern werden als Burgergemeinden (frz. bourgeoisies) bezeichnet, was in anderen Kantonen Bürgergemeinde genannt wird. Diese sind Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts in der Schweiz. Ihnen gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die den Status des Bürgers bzw. des Burgers und damit das Heimatrecht der (Bürger-/Burger-)Gemeinde besitzen.