Chronisches Schmerzsyndrom

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Der Begriff chronisches Schmerzsyndrom bzw. chronische Schmerzkrankheit beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem der Schmerz seine eigentliche Funktion als Warn- und Leithinweis verliert und einen selbständigen Krankheitswert erhält. Problematisch bei dieser Begriffsdefinition ist jedoch der nicht erwiesene Verlust der Warn- und Hinweisfunktion bei länger dauernden Schmerzen im Falle von Fehlbelastungen des Bewegungs- und Stützapparates, die mit einer Prävalenz von 33 % den größten Anteil aller Schmerzsyndrome ausmachen.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird verkürzt von chronischen Schmerzen gesprochen.

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension ist davon auszugehen, dass ein chronisches Schmerzsyndrom entsteht, wenn Schmerzen länger als sechs Monate (heute eher: länger als drei bis sechs Monate) bestehen. Alternativ wird chronischer Schmerz gelegentlich ohne konkreten Zeitrahmen definiert als Schmerz, der über die zu erwartende Zeitdauer zur Heilung anhält.

Chronische Schmerzen führen in der Regel zu einer Erniedrigung der Schmerzschwelle sowie zwangsläufig zu psychopathologischen Veränderungen und einer Belastung des persönlichen sozialen Umfelds.

In Deutschland wurde 1996 die qualifizierte Behandlung einer chronischen Schmerzkrankheit nach Verhandlungen zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung und Spitzenverbänden der Ersatzkassen erstmals verrechenbar. Die Zahl der Betroffenen wird in Deutschland auf 8 bis 10 Millionen geschätzt.