Collectivité territoriale

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Der Rechtsstatus der collectivités territoriales beruht auf Abschnitt XII der französischen Verfassung und den einfachgesetzlichen Regelungen des Code générale des collectivités territoriales (CGCT). Alle Gebietskörperschaften sind unmittelbar Bestandteile der Republik und haben jeweils ihre eigenen gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsfelder. Es gibt keine vertikale Hierarchie und kein Aufsichtsverhältnis (tutelle) der Körperschaften untereinander, also z.B. kein Weisungsrecht der Regionen gegenüber den Départements oder Gemeinden.