Commune nouvelle

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Der Begriff einer Commune nouvelle (wörtlich neue Gemeinde) in Frankreich wird für neu zu schaffende Gemeinden verwendet, die durch die Fusion bisher selbstständiger Gemeinden per Dekret entstehen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist im Artikel 21 des Gesetzes Nr. 2010-1563 vom 16.12.2010 („Reform der Gebietskörperschaften“) festgelegt. Diese Vorgangsweise wurde geschaffen, um die Neuorganisation von Gemeinden zu vereinfachen, und ermöglicht sowohl den Zusammenschluss aneinander grenzenden Gemeinden, als auch ganzer Gemeindeverbände, die sich zu einer „Commune nouvelle“ verändern wollen. Sie ersetzt die diesbezüglichen Vorschriften für die Schaffung von Communes associées laut Gesetz Marcellin vom 16.07.1971.