Conseil d’État (Frankreich)

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Der Conseil d’État (CE), Staatsrat, ist eine französische Institution mit Sitz im Palais Royal in Paris.

Zuständigkeit[Bearbeiten]

Der Conseil d’État ist als Staatsrat eine Institution ohne unmittelbare Entsprechung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Er ist zum einen das oberste Verwaltungsgericht und zum anderen ein Beratungsgremium der Regierung in Rechtsfragen. In der ersten Funktion ist er mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht vergleichbar, in der zweiten mit dem deutschen Bundesministerium der Justiz, das die Gesetze prüft, bevor sie dem Kabinett vorgelegt werden.

Außerdem hat er sich in seiner wegweisenden Nicolo-Entscheidung vom 20.10.1989 dafür zuständig erklärt, die Vereinbarkeit von französischen Gesetzen mit dem Völkerrecht zu kontrollieren. Üblicherweise wird diese Aufgabe von den jeweiligen Verfassungsgerichten der Staaten übernommen (so auch in Deutschland), was der Conseil constitutionnel jedoch mehrfach abgelehnt hatte. In Frankreich gab es bis zur Entscheidung Nicolo daher keinen Rechtsweg gegen völkerrechtswidrige Gesetze.