Eignung

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Eignung ist neben der Befähigung und der fachlichen Leistung ein Element der Bestenauslese im öffentlichen Dienst in Deutschland. Grundlage bildet Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat.