Einfriedung

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Eine Einfriedung oder Umfriedung (veraltet auch Einfriedigung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.

Dazu gehören insbesondere Grenzwände, Mauern, Zäune, Hecken, Wälle und Gräben.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort stammt aus dem mittelhochdeutschen Wort „vride“ (Umzäunung, eingehegter Raum oder Friede wie bei Friedhof). Das Landgericht Gießen assoziierte die Einfriedung mit dem Wort Frieden, denn eine Einfriedung soll „das Grundstück oder Teile davon vor der Außenwelt schützen und ein Hindernis darstellen (soll), was von außen her den Frieden des Grundstücks stören oder dessen Nutzung beeinträchtigen könnte“.

Allgemeines[Bearbeiten]

Einfriedungen schützen vor unbefugtem Betreten, Verlassen oder Einsicht sowie teilweise gegen Witterungs- und Verkehrseinwirkungen (Wind- und Sonnenschutz, Lärm, Schmutz). Sie stellen eine optische Grundstücksgrenze dar, die auch die grundstücksrechtliche Grenze markieren soll. Zuweilen wird auf Schildern das unbefugte Betreten der Grundstücke ausdrücklich verboten. Auf dem Land dienen Umhegungen dem Zweck, Wildtiere abzuwehren, fremdes Nutzvieh abzuhalten und innerhalb der Einfriedung befindliche eigene Haus- oder Nutztiere am Entlaufen zu hindern.

In der Frühen Neuzeit war es mancherorts auch üblich, Felder und Wiesen mit Holzzäunen einzufrieden. Hölzerne Einfriedungen wurden zu Notzeiten entwendet und als Brennmaterial verwendet, wie es etwa aus Waidhofen an der Ybbs im Jahr 1547 berichtet wird.

Quellen[Bearbeiten]

  • Einfriedigung. In: Luegers Lexikon der gesamten Technik. 2. Auflage. Band 3. Deutsche Verlags-Anstalt, Leipzig / Stuttgart 1906, S. 235