Einzelfall

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Der Einzelfall ist ein konkretes Ereignis oder eine Situation, die individuell zu beurteilen oder zu behandeln sind, oder etwas, das eine Ausnahme darstellt und sich nur mit geringer Wahrscheinlichkeit in derselben Form wiederholen wird.

Allgemeines[Bearbeiten]

Mit dem vom Duden so definierten Begriff wird suggeriert, dass ein Einzelfall weder ohne weiteres verallgemeinert werden noch als repräsentativ angesehen werden darf. Es ist deshalb einerseits durchaus möglich, dass ein Einzelfall eine Ausnahmeerscheinung darstellt und als solche auch beurteilt werden muss. Andererseits kann etwas nur deshalb als Einzelfall angesehen werden, weil der Überblick oder die Transparenz über die Gesamtheit fehlt. Dann können Einzelfall und Einzelbeobachtung aus selektiver Wahrnehmung resultieren. Die Betrachtung von Einzelfällen wird in verschiedenen Fachgebieten als Kasuistik bezeichnet.

Quellen[Bearbeiten]

  • Christoph Degenhart, Staatsorganisationsrecht, 32. Auflage, 2016, Rn. 127