Emission (Umwelt)

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Emission (von lat. emittere, herausschicken, -senden), im Deutschen Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Stoffen, (Schall-)Wellen oder Strahlung in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission bewirkt eine Immission (Einwirkung).

Anthropogene und natürliche Emissionen[Bearbeiten]

Emissionen sind zum einen anthropogenen Ursprungs, also vom Menschen verursacht. Zum anderen gibt es auch natürliche Emittenten. So emittieren zum Beispiel Pflanzenfresser und Sümpfe Methan (Sumpfgas, CH4), Pflanzen emittieren Pollen und flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compound, VOC), Vulkane emittieren Schwefeldioxid (SO2), Gesteine sondern Radioaktivität und Schwermetalle in unterschiedlichem Ausmaß ab (beispielsweise alltäglich β-Strahlung und γ-Strahlung beim radioaktiven Zerfall von 40K; entstehendes Radon oder der natürliche Arsen-Hintergrund des Trinkwassers).

Emissionen können diffus sein oder aus gefassten Quellen, wie zum Beispiel Schornsteinen, stammen. Ob eine Quelle als „Emittent“ und ein Stoff- oder Energiefluss als „Emission“ bezeichnet wird, hängt primär davon ab, ob der Vorgang umweltrechtlich relevant ist, und nicht davon, ob der Vorgang „unnatürlich“ ist. Damit bezieht sich der Begriff Emissionsquelle also nicht auf den natürlichen Emittenten. Der Gesetzgeber kann einer Gesteinszone nicht verbieten, dass sich Arsen im Grundwasser ansammelt, wohl aber eine allfällige Quellfassung fordern. So darf natürliches Wasser, das gewisse Grenzwerte überschreitet, nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt werden – die Emission oder Immission, im Sinne des Umweltrechts entsteht hier erst durch die Wassernutzung.