Extremismus

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Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums jenseits der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuordnen. Der Begriff ersetzte im offiziellen Sprachgebrauch den bis dahin gebräuchlichen Radikalismus, der nunmehr für politische Einstellungen am Rande – aber noch innerhalb – des demokratischen Spektrums verwendet wird. Der Begriff, auch in Form der Extremismustheorie, ist in der Politikwissenschaft umstritten.