Finanzverwaltung (Deutschland)

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Die Finanzverwaltung in Deutschland – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze ganz wesentlich bei den Ländern.

In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist.

Landesfinanzbehörden sind die jeweiligen Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (OFD) (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Einige Bundesländer verzichten auf eine OFD und haben deren Aufgaben an ihre Landesfinanzbehörde übertragen. Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Steuern zuständig, mit Ausnahme von Zöllen und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Das für die Steuerverwaltung anzuwendende Verfahren ist für die Finanzämter aller Länder bundeseinheitlich in der Abgabenordnung geregelt.

Der Aufbau der Finanzverwaltung ergibt sich aus dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG). Der heutige Aufbau geht dabei zum Großteil auf Matthias Erzberger (Zentrum), Reichsfinanzminister von 1919 bis 1920 zurück.

Quellen[Bearbeiten]