Flugplatz

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Flugplatz (veraltet Aerodrom, engl. aerodrome) ist der deutsche Oberbegriff für unterschiedliche als Start- und/oder Landeplatz für Luftfahrzeuge bestimmte Flächen an Land bzw. zu Wasser sowie die zugehörige Infrastruktur. Unterbegriffe im Deutschen sind insbesondere Flughafen, Landeplatz, Flugfeld und Segelfluggelände. Gerade aufgrund des internationalen Luftverkehrs ist in Deutschland auch der englische Begriff Airport anzutreffen, meist als Eigenbezeichnung von Flugplätzen aus Marketinggründen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man mit Flugplatz bzw. Flugfeld i.d.R. kleinere bis mittlere, teils unbefestigte Einrichtungen, an denen Flugzeuge starten können, größere Anlagen mit Abfertigungshallen, befestigten Roll-, Start- und Landebahnen werden umgangssprachlich meist Flughafen genannt, für den Start und die Landung von Hubschraubern bestimmte Flächen als Hubschrauberlandeplatz oder Heliport. Dies deckt sich nur zum Teil mit der rechtlichen Ausgestaltung der Begriffe, die sich nicht allein an der Größe bemisst (vgl. Abschnitt zur Situation in Deutschland). Im Folgenden wird Flugplatz als Oberbegriff für alle vorgesehenen Start- und Landeorte von Luftfahrzeugen verwendet.

Ultraleichtfluggelände sind nach dieser Definition auch Flugplätze. Sie werden in Deutschland im Normalfall als Sonderlandeplätze gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den §§ 49–53 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt. Dabei ist die Betriebsgenehmigung auf Ultraleichtflugzeuge oder Luftsportgeräte eingeschränkt. Alternativ dazu kann ein Ultraleichtfluggelände über § 25 des Luftverkehrsgesetzes (Außenlande- und -startgenehmigung) genehmigt werden.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) regelt Flugplatzinfrastruktur und -beschaffenheit detailliert in Abhängigkeit von der beabsichtigten Verwendung und den jeweiligen Gegebenheiten.

Die Verwendungszwecke von Flugplätzen sind recht heterogen. Sie reichen vom Abstellort einzelner Agrarflugzeuge und privater Reiseflugzeuge über den individuellen oder vereinsmäßigen Luftsport, die Abwicklung von Geschäftsflugverkehr bis hin zur Anbindung ganzer Länder an den internationalen Flugverkehr. Es gibt private, öffentlich zugängliche, zivile, militärische und gemischt genutzte (FAA: joint-use) Flugplätze. Ebenso existieren eigene Flugplätze für den Passagier- und Frachtverkehr, aber auch hier gibt es Mischungen; siehe zum Beispiel das Frachtterminal am sonst eher als Passagierflughafen bekannten Flughafen Frankfurt.

Besonders heterogen ist das Fluggastaufkommen an Flugplätzen: Flugplätze mit wenigen Passagieren im Jahr stehen Flugplätze wie der Hartsfield–Jackson Atlanta International Airport entgegen, an denen mehr als 100 Millionen Fluggäste im Jahr abgefertigt werden.

Dementsprechend unterschiedlich fällt auch die vorhandene Infrastruktur aus: Flugplätze reichen dabei von einzelnen Hubschrauberlandeplätzen und unbefestigten Erd-, Sand- oder Graspisten ohne sonstige Infrastruktur (international aus dem Englischen kommend oft als Airstrip bezeichnet) über Anlagen für den Segelflug und die oft mehrere Hektar großen Flugbetriebsflächen für die allgemeine Luftfahrt bis hin zu den ausgedehnten Flächen großer internationaler Flughäfen.

Je nach Anzahl und Art der Flugbewegungen können unterschiedliche Maßnahmen zur Flugsicherung notwendig werden. Eine wichtige resultierende Unterscheidung wird im Folgenden dargestellt.

Kontrollierte und unkontrollierte Flugplätze[Bearbeiten]

Jeder Flugplatz ist je nach Art der Verkehrsabwicklung entweder kontrolliert (US-englisch towered) oder unkontrolliert (US-englisch non-towered). Die weitaus meisten Zivilflugplätze sind unkontrolliert. Selbst Regionalflugplätze mit nicht gewerblichem Verkehr (für Luftfahrzeuge unter 14 t Höchstmasse) können unkontrolliert sein.

Kontrollierte Flugplätze[Bearbeiten]

Kontrollierte Plätze verfügen zur Bewältigung ihres Verkehrsaufkommens über eine Platzkontrollstelle und eine aktivierte Kontrollzone. Der an-, ab- und durchfliegende Verkehr wird von der Platzkontrollstelle, üblicherweise einem Fluglotsen im Tower, gelenkt. Kontrollierte Flugplätze sind beispielsweise große Verkehrsflughäfen, aber auch viele Militärflugplätze. Der Status „kontrolliert“ kann dauerhaft bestehen (beispielsweise bei Internationalen Verkehrsflughäfen) oder je nach Bedarf vorübergehend aktiviert werden (das ist bei militärischen Flugplätzen häufig der Fall).