Furt

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Als Furt bezeichnet man eine Flachstelle (Untiefe) in einem Bach- oder Flusslauf, mittels der das Gewässer zu Fuß, zu Pferd oder mit Fahrzeugen durchquert werden kann. Diese seichte Stelle ist somit Bestandteil einer übergeordneten Wegeverbindung und bestimmte den Verlauf von Verkehrswegen. Die Siedlungsentwicklung wurde lange Zeit durch die Lage an einer Furt begünstigt.