Gemeinjahr

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Das Gemeinjahr bezeichnet in der Kalenderrechnung ein Jahr mit der – nach den Regeln des jeweiligen Kalenders – vorwiegenden, also normalerweise vorkommenden Anzahl von Tagen.

In allen Sonnenkalendern umfasst das Gemeinjahr genau 365 Tage.

Reguläre Gemeinjahre[Bearbeiten]

Der altägyptische Kalender kannte bis zur Kalenderreform von Ptolemaios III. im Jahr 237 v. Chr. (→Kanopus-Dekret) nur Gemeinjahre. Deshalb wanderte sein kalendarischer Neujahrstag durch alle Jahreszeiten (Wandeljahr). Ganz ähnlich zu Ptolemaios führte Julius Caesar 45 v. Chr. auf Rat des Astronomen Sosigenes für seinen julianischen Kalender neue Schaltjahre zu 366 Tagen ein, die im Gegensatz zu den Gemeinjahren stehen.

Ausnahmsweise Gemeinjahre[Bearbeiten]

„Ausnahmsweise Gemeinjahre“ sind die Jahre, die nach der Regel Sosigenes’ Schaltjahre wären, gemäß Gregorianischem Kalender aber doch keine sind (1700, 1800, 1900, 2100, 2200, 2300, 2500 usw.).