Gericht der Europäischen Union

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist und gemeinsam mit diesem den Gerichtshof der Europäischen Union bildet. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz Gericht.

Das Gericht wurde ursprünglich durch den Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24.10.1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes geschaffen und hat seinen Sitz in Luxemburg.