Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

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Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT, GOBT, BTGO oder GeschOBT) wird aufgrund von Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG erlassen und regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Deutschen Bundestages.

Geschichte[Bearbeiten]

Der erste Deutsche Bundestag beschloss zunächst in seiner Sitzung am 20. September 1949 eine „Geschäftsordnung für den Bundestag“ in Form des abgeänderten Textes der Geschäftsordnung des früheren Reichstages in der Fassung vom 31.12.1922. Am 03.11.1949 beschloss der Bundestag kleinere Änderungen dieser Geschäftsordnung. In seiner Sitzung vom 06.12.1951 gab sich der Bundestag dann die „Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages“ (BGBl. 1952 II, S. 389), die gemäß § 132 Abs. 1 am 01.01.1952 in Kraft treten sollte. Darin wurden vor allem Wahlvorschriften neu gefasst und mit § 111 die Fragestunde eingeführt. Diese fand am 23.01.1952 erstmals statt. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Geschäftsordnung nach jeder Bundestagswahl neu erlassen werden. In der Praxis wird jedoch meist, wie schon vom Reichstag der Weimarer Republik, die Geschäftsordnung der vorangegangenen Legislaturperiode unverändert übernommen.

Quellen[Bearbeiten]