Geschoss

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Ein Geschoss (in Österreich Geschoß) ist Sammelbezeichnung für alle Arten von Wurfkörpern, mit denen geschossen werden kann, im engeren Sinne waffentechnische Bezeichnung für einen festen Körper, der von einer Fernwaffe verschossen wird und sich auf einer ballistischen Geschossbahn ohne Eigenenergie oder Steuerung fortbewegt.

Die Bundeswehr definiert Geschoss als einen Wirkungsträger, der aus einer Rohrwaffe verschossen wird und seine Beschleunigung durch eine von außen wirkende Kraft erhält. Demgegenüber ist eine Granate ein Wirkungsträger, der mit der Hand geworfen oder mittels einer Vorrichtung oder Waffe, jedoch nicht aus dieser, verschossen wird.

Etymologie[Bearbeiten]

Geschoss bezeichnet im weitesten Sinne „das was geschossen wird“. (auch Geschoß, ehemals Geschosz, ahd. giscoʒ, mittelhochdeutsch geschōʒ, aengl. gescot , in Österreich und teils in Süddeutschland Geschoß mit langem Vokal, in der Schweiz Geschoss mit langem Vokal).

Den Geschossen werden je nach deren Beschaffenheit etliche weitere Begriffe, wie Artilleriegeschoss, Base-Bleed-Geschoss, Bolzen, Brennecke-Geschoss, Chapelgeschoss, Discoidal-Geschosse, DU-Geschoss, Dum-Dum-Geschoss, Einheitsgeschoss, Extended-Range-Full-Bore-Geschoss, Flachkopfgeschoss, Flintenlaufgeschoss, Gummigeschoss, Hartkerngeschoss, HE-Geschoss, Hohlladungsgeschoss, Hohlspitzgeschoss, Karkasse, Langgeschoss, Mantelgeschoss, Minié-Geschoss, Pfeil, Sprenggeschoss, Vollmantelgeschoss oder Wuchtgeschoss zugeordnet. Der Begriff Projektil wird ebenfalls für Geschosse und Munition genutzt.

Geschoss wird als Begriff in waffenrechtlichen Verordnungen und in der Forensik genutzt.

Quellen[Bearbeiten]

  • Bernhard von Poten: Handwörterbuch der gesamten Militärwissenschaften. Seite 90, Eintrag: Geschoss