Großeltern

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Großeltern bezeichnet die zweiten Vorfahrengeneration einer Person: die Eltern von Vater und Mutter, zwei Großmütter und zwei Großväter, auch Oma und Opa genannt, verniedlichend Omi und Opi:

Die Person ihrerseits ist ein Enkelkind dieser Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von 2 Generationen (kenntlich gemacht durch die Vorsilbe Groß-). Rechtlich gesehen sind Großeltern Verwandte zweiten Grades (zwei „vermittelnde Geburten“). Sobald eine Person eigene Kinder und Kindeskinder (Enkel) hat, ist sie selber ein Großelternteil. Die Großeltern werden in vater- und in mutterseitig unterschieden (patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft).

Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, „gerader Linie“ miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende).

Neben den genetisch verwandten Großeltern gibt es auch Stiefgroßeltern und soziale Großeltern, beispielsweise die Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter Nenn-Opa oder eine Nenn-Oma (Wahlverwandtschaft), oder eine berufliche „Leihoma“ als Betreuerin. Ein Stiefgroßvater oder eine Stiefgroßmutter kann der Stiefelternteil eines Elternteils sein oder ein Elternteil eines Stiefelternteils oder ein Stiefelternteil eines Stiefelternteils.

Eine Person hat weniger als 4 Großeltern, wenn ihre Eltern (Halb-)Geschwister sind (siehe auch Geschwisterheirat, Ahnenschwund) – oder mehr als 4 im Falle einer Adoption, weil es dann neben den biologischen noch andere rechtliche Großeltern gibt.

Die Eltern der Großeltern sind die Urgroßeltern (siehe Generationsbezeichnungen), die Geschwister von Oma oder Opa sind Großtanten und Großonkel. Andere Kinder der vier Großeltern sind Onkel und Tanten, Geschwister der eigenen Eltern.