Gutshof

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Gutshof bezeichnet wörtlich die Hofgebäude eines größeren landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst als Gut bezeichnet wird (also die Viehställe, Getreide- und Heuspeicher, Scheunen, Traktorenstände, ggf. Gesindehäuser, Werkstatt, Schmiede, Mühle, Hofmolkerei etc.). Das Wohnhaus des Besitzers kann in den Gutshof integriert sein, jedoch auch davon abgetrennt liegen.

Doch wird der Begriff Gutshof öfters auch auf den Gesamtbetrieb ausgedehnt (einschließlich der Betriebsflächen, also Äcker, Grünland, Forst, Teiche, Unland etc.) und somit als Synonym für Gut verwendet. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus verwaltet werden, nennt man Vorwerke.

Quellen[Bearbeiten]

  • Deert Lafrenz: Gutshöfe und Herrenhäuser in Schleswig-Holstein (Band I und II). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2023, ISBN 978-3-73191-089-3.