Heiligsprechung

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Eine Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung; zu lat. canon Kanon, verbindliches Verzeichnis [gemeint ist das Martyrologium Romanum] von gr. kanōn Maßstab, Norm) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtlicher und dogmatischer Akt, in dem der römische Papst erklärt, dass für die römisch-katholische Kirche nach entsprechender Prüfung die Gewissheit bestehe, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der sogenannten „seligmachenden Gottesschau“ befinde und deswegen als Heiliger bezeichnet werden dürfe und als solcher verehrt werden soll. Voraussetzung dafür sind entweder das Erleiden des Martyriums oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine Märtyrer waren, wird zudem der Nachweis eines Wunders gefordert. Die Heiligsprechung hat in der römisch-katholischen Kirche insofern liturgische Bedeutung, als nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern zu ihm um seine Fürsprache und mit ihm zu Gott gebetet werden könne. Als Synonym für die Seligsprechung oder die Heiligsprechung wird auch die Wendung „Erhebung zur Ehre der Altäre“ benutzt. Heiligsprechungen gelten in der römisch-katholischen Kirche als irreformable Sätze des feierlichen Lehramtes. Die Kanonisierungsformel entspricht daher in Anruf der Dreifaltigkeit und mit Bezugnahme auf die päpstliche Autorität der Formel, mit der ein Lehrsatz zum Dogma erhoben wird.

Der Begriff „Heiligsprechung“ bezeichnet nur den formalen kirchenrechtlichen Akt, nicht etwa die paulinische Anrede aller Getauften als „Heilige“.