Immatrikulation

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Die Immatrikulation oder Einschreibung an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen einer deutschen Hochschule benutzen zu dürfen. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und an Hochschulprüfungen sowie die Benutzung der Bibliotheken. Mit der Eintragung in die Matrikel (Stammrolle) bewirkt die Hochschulverwaltung die Aufnahme einer Person als Student und Mitglied der Hochschule. Früher gab es ein eigenes Bürgerrecht an der Universität. Mit der Einschreibung war auch ein Wechsel von der Gerichtsbarkeit des Heimatortes zur Gerichtsbarkeit der Universität verbunden. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.

Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Hochschule (früher verlor man dadurch auch das Universitätsbürgerrecht).