Industrie- und Handelskammer

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Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammern, Handelskammern, Gewerbekammern, Handels- und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, kaufmännische Ältestenkollegien; Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von den Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. In den meisten Ländern haben die Handelskammern alljährlich einen Bericht über den Gang von Handel und Industrie zu erstatten. Nicht zu verwechseln sind die Handelskammern mit den Kammern für Handelssachen, welche in Deutschland Abteilungen des Gerichts bilden.

In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. Dort gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. In einigen Ländern (Sachsen, Bayern, Württemberg) sind die Handelskammern im Interesse der kleinen Gewerbetreibenden mit Gewerbekammern verbunden. In Bayern, wo 1868 für jeden Regierungsbezirk eine Handelskammer in Verbindung mit Abteilungen für die Gewerbe eingerichtet wurde, bilden die Bezirksgremien Unterabteilungen der Handelskammern, welche Teile des Bezirks der letztern umfassen und in denselben Sitz und Stimme haben. Ganz Deutschland zählt unter verschiedenen Benennungen über 200 Handelskammern mit sehr verschiedener Verfassung und Verwaltung.

In Österreich, wo die Handelskammern ausgedehntere Rechte und Pflichten als in Deutschland haben, werden sie Wirtschaftskammern genannt und bestehen in der Regel aus einer Handels- und einer Gewerbesektion.

In der Schweiz gibt es 19 als Verein organisierte kantonale Handelskammern.

Auch in Liechtenstein gibt es Industrie- und Handelskammern.

Geschichte[Bearbeiten]

Die Geschichte der Industrie- und Handelskammern, denen die Idee der Selbsthilfe durch Zusammenschluss zugrunde lag, geht bis ins Mittelalter zurück. Ab dem 19. Jahrhundert dienten die Einrichtungen erstmals auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Geschichte in Frankreich[Bearbeiten]

In Frankreich entstand die erste Handelskammer 1599 in Marseille frei aus dem Handelsstand heraus, 1700 und 1701 wurden seitens der französischen Regierung mehrere solcher Institute eingerichtet. Während der Revolution 1791 aufgehoben, wurden sie unter Napoleon I. 1803 wiederum organisiert. Ihre Funktionen wurden durch spätere Regierungserlasse und Gesetze des Weiteren ergänzend festgestellt. Danach bestehen in Frankreich die Chambres de commerce, die Handelsräte, und die Chambres consultatives des arts et des manufactures, die Gewerbe- und Fabrikräte. Die ersteren umfassen größere und industriell wie kommerziell mannigfaltige Bezirke; ihre Kosten werden von sämtlichen Patentierten der einzelnen Bezirke bestritten, wogegen die Chambres consultatives des arts et des manufactures von den Städten, welche sie besitzen, unterhalten werden. In die Chambres de commerce können Handel- und Gewerbetreibende unterschiedslos durcheinander gewählt werden. Von Frankreich aus verbreitete sich die Einrichtung derselben über die meisten anderen Länder, wie in England.

Quellen[Bearbeiten]

  • Jörg Neikes: Die verkammerte Republik – Wie Selbständige und Arbeitnehmer zu ihrem Glück gezwungen werden. Druckmeister, Essen 2001, ISBN 3-925293-09-4.