Ingenieurbau

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Als Ingenieurbau wird eine Fachrichtung des Bauwesens bezeichnet, die sich mit der Planung, Konstruktion und Errichtung technischer Bauwerke befasst.

Als Ingenieurbauten bzw. Ingenieurbauwerke werden Bauwerke bezeichnet, die von Bauingenieuren individuell entworfen werden. Der technische Entwurfsaufwand überwiegt in der Regel gegenüber gestalterischen Ansprüchen. Ingenieurbauwerke erfüllen eher funktionale als repräsentative Funktionen.

Nach der DIN 1076 werden Verkehrsbauten (Brücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke) ab 1,5 Meter sichtbarer Höhe sowie sonstige technische Bauwerke, für die ein statischer Nachweis erforderlich ist, wie z. B. Regenrückhaltebecken und Schachtbauwerke, als Ingenieurbauwerke bezeichnet.

Wohn- und Bürogebäude, Gewerbe- und Verwaltungsbauten, Versammlungs- und Kulturstätten, sowie alle Gebäude, die überwiegend Aufenthaltsräume enthalten, werden im Allgemeinen nicht als Ingenieurbauwerke bezeichnet, obwohl bei anspruchsvollen Bauaufgaben und groß dimensionierten Gebäuden oft wenigstens ebenso umfangreiche statisch-konstruktive Berechnungen erforderlich sind.

Quellen[Bearbeiten]