Instanz (Recht)

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Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren, genannt Instanzenzug (auch Rechtsmittelzug). Die Verfahrensordnungen gewähren beschränkte Überprüfung der Beschlüsse, Verfügungen, Urteile als auch der Untätigkeit nachgesetzter Gerichte (nachgesetzter Gerichtsstand) von den diesen vorgesetzten Gerichten (vorgesetzter Gerichtsstand) durch Beschreiten des zuständigen Rechtszugs. Das Hintergericht (Hinterrichter) überprüft die Entscheidung des Vordergerichts (Vorderrichter). Die Anfechtbarkeit von Gerichtsentscheidungen ist nach deren Art, nach Zeitablauf, Wertgrenze, Gegenstand, beschränkt. Die in Rechtskraft gediehenen (erwachsenen, übergegangenen) (unanfechtbaren) Gerichtsentscheidungen sind von den Macht- und Rechtsunterworfenen als unabänderlich hinzunehmen. Sie sind in der Sache von der hohen Hand insoweit abgefunden.