Justizwache

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Die Justizwache ist in Österreich der Wachkörper des Bundesministeriums für Justiz. Ihre Aufgabe ist die Sicherung von Justizanstalten und die ausschließliche Bewachung und weitgehende Betreuung von Insassen. Bei der Zählung im Juli 2022 waren in den 28 Justizanstalten des österreichischen Strafvollzugs 4.147 Bedienstete beschäftigt.

Konzeption[Bearbeiten]

Die österreichische Justizwache ist ein uniformierter, nach militärischem Muster organisierter sowie mit Exekutivbefugnissen ausgestatteter Wachkörper. Dieser ist gem. § 13a des Strafvollzugsgesetzes den Vollzugsbehörden beigegeben. Die Exekutivbeamten sind der Vollzugsbehörde erster Instanz als Hilfsorgan zur Seite gestellt. Sie unterstützen die Anstaltsleiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den Justizanstalten. Sie sind in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht den Organen der Bundespolizei gleichgestellt.

Vollzugsoberbehörde ist die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, eine Sektion des Bundesministeriums für Justiz. Der Generaldirektion obliegen die operative Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes einschließlich der Errichtung, Erhaltung und Erneuerung der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen, der Planstellenbewirtschaftung und dem operativen Controlling. Die Generaldirektion hat für den gesetzmäßigen Betrieb dieser Anstalten und, insbesondere auch durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Anstalten, für einen an den Vollzugszwecken und den Grundsätzen der Menschenwürde und Wiedereingliederung der Strafgefangenen und Untergebrachten orientierten, möglichst hohen Vollzugsstandard unter Bedachtnahme auf Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Sie führt nach Maßgabe des StVG die Aufsicht über den gesamten Vollzug. Zudem ist ihr die Bildungseinrichtung für den Straf- und Maßnahmenvollzug („Strafvollzugsakademie“) als eigene Organisationseinheit unterstellt.

Eine Umbenennung der Justizwache in Justizpolizei wird überlegt.

Quellen[Bearbeiten]