Kanal (Wasserbau)

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Als Kanal bezeichnet man eine Wasserstraße mit künstlich hergestelltem Gewässerbett. Es kann auch ein Wasserlauf mit natürlichem Gewässerbett in seinem Verlauf verlegt oder kanalartig so ausgebaut werden, dass er dann zu den Kanälen zählt. Dies war in früheren Zeiten bei den kleineren Schiffsabmessungen häufiger der Fall.

Bei einem gänzlich gedeckten Kanal als unterirdischem Bauwerk beziehungsweise Fließgewässer spricht man von Verrohrung. Auch die der Abwasser- bzw. der Regenwasserentsorgung dienenden Rohre der Kanalisation werden Kanäle genannt.

Beschreibung[Bearbeiten]

Es wird hauptsächlich unterschieden zwischen Kanälen zur Be- und Entwässerung und Kanälen für die Schifffahrt, den Schifffahrtskanälen. Es gibt jedoch auch Kanäle, die anderen Zwecken dienen oder dienten, wie beispielsweise der Trinkwasserversorgung, der Nutzung der Wasserkraft, der Beseitigung von Abwasser oder der Umleitung von Wasser von einem Gewässer in ein anderes (z.B. am armenischen Sewansee; in Deutschland wird beispielsweise über den Dahme-Umflutkanal Hochwasser von der oberen Spree zur Dahme abgeleitet).

Kanäle, die in erster Linie Wasser transportieren, sind Fließwasserkanäle. Dazu können auch Schifffahrtskanäle gehören. Das ist der Fall, wenn sie in der Trasse eines Flusses oder Grabens gebaut wurden oder deren Trasse ganz oder teilweise ersetzen und neben den Schleusen auch durch Wehre reguliert werden. Beispiele dafür sind in Deutschland der Finowkanal und der Landwehrkanal. In der Regel sind Schifffahrtskanäle jedoch Stillwasserkanäle. Infolge von Schleusungen und aufgrund von Wasserentnahmen (z. B. für die öffentliche und industrielle Wasserversorgung an den westdeutschen Schifffahrtskanälen) können sie noch eine geringe Strömung aufweisen. Ihre Wasserstände werden durch Schleusen und Pumpwerke reguliert. Es gibt auch Kanäle ohne jede Regulierung.

Ein Kanal wird meistens aus dem natürlichen Boden ausgehoben unter Nutzung natürlicher Senken und Wasserläufe und liegt tiefer als das Gelände. Er kann aber auch auf Dämmen gebaut sein und dadurch oberhalb des umgebenden Geländes liegen. Solche Abschnitte können durch Sicherheitstore gesichert werden, um im Fall von Leckagen oder Dammbrüchen große Wasserverluste und Überschwemmungen zu vermeiden, so etwa beim Dortmund-Ems-Kanal. Ein Kanal kann mit Kanalbrücken andere Kanäle oder Flüsse überqueren (Wasserstraßenkreuz) und in Tunneln durch Berge führen. Ein Kanal kann ebenso ein weniger als einen Meter breiter Kanal zur Wasserversorgung sein wie ein mehr als 300 Meter breiter Kanal für die Seeschifffahrt.

Schifffahrtskanäle werden im Regelfall durch geböschte Ufer seitlich begrenzt. Um den Angriff durch Wellenschlag bei Schiffspassagen zu minimieren erfolgt eine Sicherung der Ufer über Steinschüttungen aus Wasserbausteinen. Oberhalb der Wasserlinie schließen meist rasenbewachsene Normböschungen mit technischen Regelprofilen an, wenn das angrenzende Gelände nicht niveaugleich ist. Bei beengten Verhältnissen wurden früher auch senkrechte Spundwände als Uferbegrenzungen gebaut, die jedoch aus Tierschutzgründen zu vermeiden sind. Ins Wasser fallende und schwimmende Tiere können derartige Bereiche nicht mehr verlassen. Daher werden heutzutage nur einseitig bespundete Ufer zugelassen oder die Spundwände reichen bis 0,5 Meter unter die Oberfläche, wo dann der geböschter Uferbereich beginnt.

Da Kanäle im Regelfall kein Hochwasser abführen müssen, kann direkt Bebauung anschließen. In Schifffahrtskanälen ist eine stärkere Wasserströmung unerwünscht, ihr Gefälle ist deshalb minimal oder fehlend. Um Höhenunterschiede zu überwinden, werden deshalb Schleusen eingefügt. Schifffahrtskanäle bestehen daher meist aus einer Kette von Stauhaltungen ohne Gefälle, die jeweils an beiden Seiten durch eine Schleuse begrenzt sind. Verläuft ein Kanal in der Ebene, sind die Schleusen entbehrlich. Die Gewässersohle von Kanälen ist heute oft durch technischen Ausbau abgedichtet, um Wasserverluste durch Versickerung zu verhindern, dies war bei historischen Kanälen meist nicht der Fall.

Abgrenzungen[Bearbeiten]

Die Einstufung eines Gewässers als Kanal hat erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen. Die europaweite Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) beispielsweise definiert Kanäle als „künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer“. Für künstliche Gewässer gelten geringere Standards und Anforderungen für den ökologischen Zustand, den der Unterhaltungsträger des Gewässers anstreben muss.

Ein Gewässer ist dann „künstlich“, wenn es an einer Stelle angelegt wurde, an der sich vorher (von Natur aus) kein Gewässer befunden hat. Für das Vorliegen einer „erheblichen Veränderung“ eines natürlichen oberirdischen Gewässers gibt es umfangreiche Regelwerke. Ein staugeregelter Fluss wie z. B. der Main wurde früher „kanalisiert“ genannt, dies ist heute überholt. Er bleibt, trotz seiner starken Veränderung, ein Fluss.

Quellen[Bearbeiten]

  • Konrad Elmshäuser: Kanalbau technische Wasserführung im frühen Mittelalter. In: Technikgeschichte, Bd. 59 (1992), Nr. 2, S. 1–26.